Das Ergebnis
Es liegt in Ihrem Fall ein schweres Mobbing vor. Sie müssen dringend etwas tun.
Ihr Arbeitgeber sollte informiert werden (sofern er nicht selber der Mobber ist).
Mobbingtagebuch
Auch aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie ein Tagebuch führen. Nur so kann der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Schritte gegen den Mobber ergreifen. Er muss nämlich genau wissen, wann sich welche Vorfälle zugetragen haben.
Ein solches Tagebuch ist wichtig für
- Sie als Gemobbtem selbst, damit Sie wirklich erkennen können, was mit Ihnen geschieht,
- den Arbeitgeber, da dieser nur dann eingreifen kann, wenn ihm Tatsachen vorliegen,
- den Rechtsberater, der die Ansprüche umfassend prüfen soll,
- die Rechtsschutzversicherung, die nur dann eine Deckungszusage erteilt, wenn die einzelnen Verstöße genau dargestellt werden können,
- die Agentur für Arbeit, zur Prüfung der Vermeidung einer Sperrfrist im Falle einer Eigenkündigung und
- für die ärztliche oder psychologische Beratung.
KÄMPFEN oder RAUS
Wehren können Sie sich durch professionelle außergerichtliche Hilfe durch Psychologen, Ärzte, Beratungsstellen, Betriebsräte, Personalräte und nicht zu vergessen den Arbeitgeber!
Ab einer bestimmten Intensität sollte auch der gerichtliche Weg in die Abwehrmaßnahmen mit eingeplant werden.
Intensiviert sich das Mobbing noch, geht es in vielen Fällen nur noch darum, wie Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis beenden können. Es geht häufig darum, wie sie ohne Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes aus ihrem Arbeitsverhältnis, am besten noch mit Zahlung einer Abfindung, herauskommen. Einige haben dann noch die Kraft, um ein Schmerzensgeld zu kämpfen.
So kann dieser bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Schadenersatz, Schmerzensgeld und vor allem ein Einschreiten des Arbeitsgebers verlangen. Zwar besteht nach dem Bundesarbeitsgericht kein grundsätzlicher Anspruch auf Kündigung des Mobbers. Dies gilt aber eben nur grundsätzlich.
Die gemobbten Arbeitnehmer haben gegen den Mobber Anspruch auf
- Unterlassung,
- Schadenersatz und
- Schmerzensgeld.
Und wenn der Arbeitsgeber trotz Kenntnis nicht tätig wird, sollten Ansprüche auf
- Vornahme einer Handlung,
- Schadenersatz und
- Schmerzensgeld
direkt gegen den Arbeitgeber in Betracht gezogen werden. Dabei können und sollten die Ansprüche auf Unterlassung und Handlungsvornahme auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchgesetzt werden. Schließlich muss Betroffenen schnell geholfen werden.
Das Wichtigste ist folgende Erkenntnis: „Sie müssen etwas tun!“
Sie dürfen niemals den Gipfel erklimmen, denn auf der anderen Seite geht es steil bergab, meistens mit Verlust des Arbeitsplatzes und langen Arbeitsunfähigkeitsphasen.
Deswegen heißt es für sie jetzt zu entscheiden: KÄMPFEN oder RAUS!
Es gibt nur die zwei Möglichkeiten. Und Sie haben eine davon zu wählen. Wie bisher, geht es nicht weiter.
Ihr individuelles Beratungskonzept - Das können Sie tun:
Die Mobbing-Situation analysieren
Was ist vorgefallen – wann, wie oft, durch wen, wie lange schon?
Wer sind die Verbündeten (von Mobbern und Gemobbten)?
Welche Motive und Ziele haben die Mobber?
Welche betrieblichen Hintergründe gibt es?
Was wurde bisher unternommen, um Mobbing zu unterbinden?
Was kann durch aktives Eingreifen geschehen – bestenfalls/schlimmstenfalls?
Wer informiert den Arbeitgeber?
Welche Unterstützung gibt es, wer kann helfen?
Strategieplanung
- Mobbing-Tagebuch
- Bei Mobbing den Vorgesetzten informieren
- Bei Bossing die Hierarchieebene über dem Mobber
- Welche Ziele bestehen? (positiv formulieren)
- Was ist der erste Schritt? Welche Schritte folgen dann?
- Gespräch mit der Geschäftsleitung: „Es gibt einen Fall von Mobbing…“
Verhalten gegenüber Mobbern
- Das Gespräch suchen
- Zivilcourage vorleben
- Versuchen, die „schweigende Mehrheit“ zu aktivieren
- Stellung beziehen, ohne „Richter“ oder „Staatsanwalt“ zu sein
- Appell an das Gewissen und die eigene Verantwortung
Zusammenfassung:
- Mobbingtagebuch führen
- Unterstützende Kollegen suchen
- (umsetzbare) Konsequenzen überlegen
- Gespräch mit dem Mobber
- Unterstützung des Betriebsrates einholen
- Unterstützung durch Vorgesetzten einfordern
- Unterstützung durch Geschäftsleitung einfordern
- Beratung durch Externe (Coaches, Ärzte, Rechtsanwälte)